Klimamusterstadt Wien? Ausgebremst!
Offenbar traut die Stadt Wien ihren Bürger:innen nicht zu, eine Fußgänger:innen-Ampel von einer Radampel zu unterscheiden.
Das ist nämlich die Begründung, mit der SPÖ, FPÖ und ÖVP bei der Bezirksvertretungssitzung am 20.3.2026 einen grünen Antrag auf Verlängerung der Grünphase für Radfahrer:innen an der Kreuzung Längenfeldgasse / Schönbrunner Straße abgelehnt haben: Fußgänger:innen wären nicht in der Lage, die Fußgänger:innen-Ampel neben ihrem Zebrastreifen von der Radampel zu unterscheiden. Dabei befindet sich diese mehrere Meter neben und zudem hinter dem Zebrastreifen – an der Haltelinie am Radweg und trägt ein Radfahrer-Piktogramm.
Nein, das ist leider keine Satire
Aber erzählen wir von Anfang an: Entlang der Schönbrunner Straße verläuft eine der Rad-Basisrouten Wiens. Diese Basisrouten sollen übergeordnete Verbindungen sein, mit denen der Radverkehr rasch durch die Stadt rollen kann. Die Rad-Basisroute an der Schönbrunner Straße führt vom 13. Bezirk durch den 12. und den 5. bis hinein in die Innenstadt. Es ist eine stark frequentierte, wichtige Radroute.
Dessen ungeachtet werden die Rad-Ampeln an dieser Route parallel zu den Fußgänger:innen-Ampeln geschaltet. Haben Fußgänger:innen rot, haben Radler:innen rot. Während der Autoverkehr rollt, werden Radfahrer:innen ausgebremst.
Wir wollten das mit einem Antrag in der Sitzung der Bezirksvertretung ändern. Denn die Kreuzung Längenfeldgasse (die wir schon öfter zum Thema gemacht haben) ist ziemlich breit – und kann mit dem Rad doppelt bis 3-mal so schnell gequert werden wie zu Fuß. Tatsächlich sind Radfahrer:innen hier kaum langsamer als der Autoverkehr. Denn der staut sich meist. Aus diesem Grund wollten wir die Radampel von der Fußgänger:innen-Ampel entkoppeln und dem Radverkehr eine längere Grünphase einräumen.
Doch statt diese offensichtliche Schikane zu beseitigen, erklären SPÖ, FPÖ und ÖVP: Achtung, Verwechslungsgefahr! Fußgänger:innen könnten die meterweit entfernte Ampel mit dem Radfahrer-Piktogramm für die Fußgänger-Ampel halten. Die Fußgänger-Ampel steht zwar direkt und unübersehbar neben dem Zebrastreifen, aber dieses Argument wurde ignoriert.

Verfassungsrecht? Klingt gut, interessiert aber nicht!
Dabei ist es keineswegs freies Ermessen, wie Ampeln geschalten werden, denn: Ampelschaltungen sind Verordnungen und damit an den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz gebunden. Der besagt: gleiches muss gleich geregelt werden, ungleiches muss sachgerecht verschieden geregelt werden.
Fußgänger:innen und Radfahrer:innen haben völlig unterschiedliche Querungszeiten – doch in Meidling wird diese Ungleichheit einfach „gleichgeschaltet“ und das wird dann als „Sicherheit“ verkauft.
So wird Radverkehr ausgebremst und Autoverkehr bevorzugt – ein lehrbuchmäßiges Beispiel dafür, wie man Verfassungsrecht elegant ignoriert, ohne rot zu werden (die Ampel erledigt das ja).
Klimamusterstadt im Prospekt, Autostadt in der Praxis
Wien wirbt stolz mit Klimazielen und dem Ausbau klimafreundlicher Mobilität. Wenn es dann konkret wird, ist aber ganz schnell Schluss mit der Klimaliebe. Die Radüberfahrt an der Längenfeldgasse ist da leider kein Einzelfall.
Nachsatz:
Weil wir die Erklärung, dass eine längere Grünphase für den Radverkehr bei Fußgänger:innen angeblich Verwirrung stiften würde, so an den Haaren herbeigezogen fanden, haben wir uns in Wien auf die Suche begeben. Und tatsächlich: In anderen Bezirken sind verschiedene Grünphasen durchaus üblich und haben bislang zu keinen Verwirrungen geführt. Hier ein paar Beispiele:



Wie so oft gilt auch hier: Wer nicht will, findet Gründe. Wer will, findet Lösungen.